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werden über die Jugendämter vermittelt |
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brauchen kontinuierliche, verläßliche Beziehungen |
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brauchen eine pädagogisch fachliche Begleitung |
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kommen im Alter zwischen 0 und 13 Jahren ins Kinderdorf |
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bleiben mit ihren leiblichen Geschwistern in einer Kinderdorffamilie
zusammen |
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haben weiterhin Kontakt zu ihren Herkunftsfamilien |
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besuchen unterschiedliche öffentliche Schulen der Umgebung |
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nutzen offene Freizeitangebote und Interessengruppen innerhalb und
außerhalb des Kinderdorfes |
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erhalten bei Bedarf psychologische Beratung und therapeutische Hilfen |
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können an einer Mädchengruppe oder Jungengruppe unter fachlicher
Anleitung teilnehmen |